Durch zahlreiche gesetzliche Gesundheitsreformen wurden die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung immer mehr gekürzt. Gesetzliche Krankenkassenleistungen unterliegen einem Wirtschaftlichkeitsgebot § 12 (V) Sozialgesetzbuch!
Die Kassenleistungen müssen ausreichend (Note 4), zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen.
Krankenzusatzversicherung
Sie bleiben gesetzlich versichert und werden dennoch im ambulanten und stationären Bereich zum Privatpatienten.
Zahnzusatzversicherung
Sie hebeln die Festzuschußregelung durch Übernahme von zahnärztlichen Kosten aus.
Pflegeversicherung
Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt jährlich an. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung kann die enormen Kosten nur zum Teil auffangen. Eine private Vorsorge übernimmt hier einen großen Teil der Ausgaben.
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